
Seit 2024 können Arbeitsunfälle digital gemeldet werden
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, den Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden. Seit Anfang 2024 ist die Meldung von Arbeitsunfällen auch digital möglich. Hintergrund ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Bis Ende 2027 sind die Meldeverfahren sowohl über den Postweg als auch digital zugelassen. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Meldung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dann nur noch digital möglich sein. Der frühe Umstieg auf die digitale Meldung lohnt sich. Sie spart Bearbeitungszeit und betroffene Mitarbeitende erhalten die Unterstützung noch schneller.