
Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen zum 1. Dezember 2023
Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 im Rahmen des Mautänderungsgesetzes die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen zum 1. Dezember 2023 beschlossen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mautsätze durch die sogenannte „CO2-Anlastung“ ab 7,5 t Gesamtmasse. Zudem erfolgen Änderungen im Bereich der Definition der mautrelevanten Fahrzeuggesamtmasse einschließlich „abgelasteten“ Fahrzeugen. Für Betriebe ist ab dem 1. Dezember 2023 folgendes zu beachten: In der neuen Fassung des Mautänderungsgesetzes wird nicht mehr auf die „zulässige Gesamtmasse“ (F.2 Zulassungsbescheinigung Teil I) sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ tzGm (F.1 Zulassungsbescheinigung Teil I) Bezug genommen. Daraus resultierend können bei sogenannten „abgelasteten“ Fahrzeugen Gewichtsanpassungen entstehen. Dieser