
FAQ zur Mautpflicht ab 01.07.2024 – Das sollten Sie wissen!
Wer ist von der Erweiterung der Maut betroffen?• Von der Erweiterung der LKW-Maut sind alle Fahrzeuge betroffen, deren technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) größer 3,50 t und kleiner 7,50 t ist und die zum Güterkraftverkehr eingesetzt werden können. Ändert sich dadurch auch etwas bei Fahrzeugen ab 7,50 t tzGm?• Nein, für diese Fahrzeuge gibt es zum 1. Juli 2024 keine Änderungen. Die neuen Regelungen betreffen nur die Fahrzeuge größer 3,50 t und kleiner 7,50 t tzGm. Wo gilt die LKW-Maut?• Die LKW-Maut fällt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen (auch innerorts) an. Alle anderen Straßen sind mautfrei. Was gilt bei Nutzung eines Anhängers?•