
Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte
Das Innenministerium hat in einem Schreiben vom 21.05.2024 an die Regierungspräsidien mitgeteilt, dass die Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich befristet erhöht werden. Die Erhöhung der Wertgrenzen gilt befristet bis zum 31.12.2026. Für die im E-Handwerk besonders relevanten Bauvergaben gelten ab sofort (abweichend von §3a VOB/A in Verbindung mit Nummer 2.1.1 VergabeVwV) folgende Wertgrenzen:1. Direktaufträge: bis zu 10.000 Euro2. Freihändige Vergaben: bis zu 100.000 Euro3. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 1.000.000 Euro Die weiteren Wertgrenzen und Details können Sie dem Schreiben sowie der aktualisierten Übersicht des Wirtschaftsministeriums entnehmen. Die mit Schreiben des Innenministeriums vom 01.09.2022 für Direktaufträge