
Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 tzGm von der Mautpflicht ausgenommen!
Die Lkw-Maut wird künftig an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. So soll der Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigt werden. Denn: Nutzfahrzeuge produzieren derzeit ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Bundestag und Bundesrat haben der Gesetzesänderung zugestimmt. Was sehen die Gesetzesänderungen im Einzelnen vor? Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, werden im Bundesfernstraßenmautgesetz die folgenden Änderungen vorgenommen: Einführung eines CO2-Aufschlags: Zum 1. Dezember 2023 wird für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen eine neue Mautkomponente („Mautteilsatz“) eingeführt. Diese besteht aus einem CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2. Damit setzen sich die Mautsätze künftig aus vier Kostenteilen