Aktuell

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Elektrotechnik-Kompetenz für die Kfz-Welt von morgen

Erfolgreiche Schulungsreihe für Kfz-Auszubildende in der Region Pforzheim / Enzkreis Die Anforderungen im Kfz-Handwerk haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Moderne Fahrzeuge sind längst nicht mehr ausschließlich mechanische Systeme – sie vereinen komplexe Elektronik, digitale Steuerungstechnik und immer häufiger Hochvoltsysteme. Gerade für Kfz-Auszubildende bedeutet dieser technologische Wandel eine stetig wachsende Herausforderung, aber auch eine große Chance. Um junge Fachkräfte frühzeitig und praxisnah auf diese Entwicklungen vorzubereiten, wurde die Schulungsreihe Elektrotechnik für Kfz-Auszubildende ins Leben gerufen. Ziel des Fortbildungsangebots ist es, elektrotechnische Grundlagen zu vermitteln, technologische Zusammenhänge verständlich zu erklären und vor allem die Sicherheit im Umgang mit Hochvolttechnik

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Wichtige Mitteilung zum Übergang der Geschäftsführung der Friseurinnung Pforzheim zum 01.01.2026

An alle Mitgliedsbetriebe, Freunde des Friseurhandwerks sowie sehr geehrte Damen und Herren. Pforzheim, den 07.01.2026 Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über eine bedeutende strukturelle Veränderung innerhalb der Friseurinnung Pforzheim informieren.Zum Stichtag 01.01.2026 wird die Geschäftsführung der Friseurinnung Pforzheim offiziell an die Kreishandwerkerschaft Pforzheim / Enzkreis übergehen. In diesem Zuge ändern sich auch die Kontaktdaten der Geschäftsstelle wie folgt: Friseurinnung Pforzheim KdöRWilferdinger Str. 675179 PforzheimTel.: 07231 313140Fax: 07231 314681 Warum dieser Schritt wichtig und zukunftsweisend ist! Die Anforderungen an eine starke berufspolitische Vertretung im Friseurhandwerk wachsen seit Jahren stetig. Themen wie Digitalisierung, Personalgewinnung, Ausbildung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und politische Lobbyarbeit erfordern eine

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Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A

der durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen gefasste Beschluss zur Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A ab 1. Januar 2026 wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlich (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 1. Januar 2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben: • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer • Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer • Direktaufträge auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen. Quelle: ZDH v. 18.12.2025

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Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird erneut ausgeweitet

Wie Anfang Dezember diesen Jahres vom Koalitionsausschuss angekündigt, hat das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 die Verlängerung offiziell beschlossen. Mit der sogenannten Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer auch im Jahr 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens bis zum 31. Dezember 2026. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, können damit weiterhin über die reguläre Bezugsdauer von zwölf Monaten hinaus Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Auch eine Fortführung der Kurzarbeit über den 31. Dezember 2025 hinaus ist möglich. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für neu beginnende Kurzarbeit wieder die

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Mindestlohn 2026 und Minijobgrenze: Änderungen im Überblick

Das Wichtigste zuerst: Der Zusatzbeitragssatz der IKKclassic bleibt zum Jahreswechsel stabil. Ebenso erfreulich: Ab dem 1. Januar 2026 sinken die Umlagesätze um jeweils 0,2 Prozentpunkte auf 3,1 % bzw. 2,3 %. Damit sorgen wir für Planungssicherheit für Versicherte und entlasten Betriebe finanziell. Die Bundesregierung hat der Empfehlung der Mindestlohnkommission zugestimmt und per Verordnung die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ (MiLoV5) beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 deutlich – und mit ihm auch die Minijobgrenze. Erfahren Sie, wie sich die Änderungen auf die Geringfügigkeitsgrenze 2026 und die Verdienstgrenze für Minijobs 2026 auswirken. Ab dem 1. Januar 2026 wird der

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Herzliche Weihnachtsgrüße und die besten Wünsche für ein kraftvolles Jahr 2026

Liebe Innungsbetriebe, liebe Mitglieder und Freunde des Handwerks, ein intensives Jahr 2025 neigt sich dem Ende entgegen. Es war ein Jahr, das uns im Handwerk in besonderer Weise gefordert hat – geprägt von hohen Erwartungen, wirtschaftlichen Herausforderungen, neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem stetigen Wandel, dem sich unsere Gewerke stellen mussten. Gemeinsam haben wir dennoch gezeigt, wie stark, flexibel und verlässlich das regionale Handwerk ist. Auch 2026 wird uns mit Sicherheit vor neue Aufgaben stellen. Schon jetzt deutet vieles darauf hin, dass die kommenden Monate nicht weniger anspruchsvoll werden. Doch Herausforderungen gehören zum Handwerk wie Säge und Hobel – und wir

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