Aktuell

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Lokalrunde folgt auf Politisches Saueressen

Seit nunmehr 15 Jahren lädt die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis alljährlich die lokalen Abgeordneten von Bund und Land sowie die Fraktionsvorsitzenden aus Stadt- und Kreisrat zu ihrem „Politischen Saueressen“ ein. Hierbei werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit aktuelle, teils sehr brisante Themen mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie den Lokalpolitikern bespreochen. Aufgrund der Vielzahl der dabei anstehenden Themen kommen am Ende regelmäßig die Lokalthemen etwas zu kurz. Aus diesem Grund hat man unlängst nach dem Politischen Saueressen im Juli zu einer sogenannten „Lokalrunde“ eingeladen, und zwar ausschließlich die Fraktionsvorsitzenden aus Stadt- und Kreisrat. Diese waren dann auch mit 8 Vorsitzenden bzw. stellv. Vorsitzenden

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Glockenwerk rockt Handwerk

„Es ist vollbracht!“ Die Rockgruppe „Glockenwerk“ unter der Leitung von Frank Kübler hat ihren Song „Handwerk“ herausgebracht! Pünktlich zum 25jährigen Firmenjubiläum von frank kübler internet + media pforzheim hat Firmengrünger und Leadsänger Frank Kübler sein Versprechen wahrgemacht und einen Heay Metal Song übers Handwerk herausgebracht. „Der Song ist der Hammer!“, so KH-Geschäftsführer Matthias Morlock – „zeitgemäß und doch zeitlos!“ Und als ob es nicht schon genug wäre, hat man gleich auch noch das passende Video dazu gedreht. Aufgenommen in Originalwerkstätten und Backstuben und mit Unterstützung von Innungsbetrieben und echten Handwerkern singt er eine Lobeshymne übers Handwerk. Einer Branche, der auch

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LieferkettenSorgfaltspflichtenGesetz: Handreichungen des BAFA

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU (Kleine, Mittelständische Unternehmen) unterliegen nicht den Sorgfaltspflichten des LkSG. Die verpflichteten Unternehmen versuchen jedoch oft, ihre Pflichten auf ihre handwerklichen Zulieferer abzuwälzen. Zum 1. Juli 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun Hilfestellungen für Zulieferer veröffentlicht: Es gibt ein FAQ für KMU und eine klarstellende Handreichung (in ausführlicher Form und als Zusammenfassung) für die verpflichteten Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Zulieferern. Das BAFA bittet mit Blick auf teils vollkommen unangemessene Fragebögen und Codes of Conduct

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Betriebsrenten: Teure Rentenerhöhungspflicht für Arbeitgeber

Immer, wenn es um Gesetze geht, liegt der Teufel im Detail. So auch beim Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Denn Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob sie ihre laufenden Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter an die Inflation anpassen müssen. Und da stellt sich schon die Frage: Wann genau ist alle drei Jahre? Logisch wäre es, wenn der Arbeitgeber verpflichtet wäre, je nach individuellem Tag des Renteneintritts die Prüfung durchzuführen – was aber sehr aufwendig sein kann. Deshalb gibt es hier eine Vereinfachung: Der Arbeitgeber darf „einen einheitlichen Stichtag im Jahr oder sogar im dreijährigen Turnus“ festlegen und die Termine aller Rentenbezieher bündeln,… Mehr

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Online-Workshop DATEV

Sehr geehrte Innungsmitglieder, wir freuen uns, Ihnen einen kommenden Online-Workshop der DATEV anzukündigen zu können. In diesem Workshop haben Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen über die effiziente Verwaltung von Rechnungen zu vertiefen und die Vorteile der E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung näher kennenzulernen. Ebenso bekommen Sie die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragen zu stellen. Diese Fragen werden an die Referentin weitergeleitet, sodass sie während des Workshops live und umfassend beantwortet werden können. Veranstaltungsdetails: Gastvortrag zur E-Rechnung mit Referenten der DATEV eG Thema: Effizientes Rechnungsmanagement mit ZUGFeRD und XRechnung Datum: 24. Oktober 2023 – Uhrzeit: 10:00 – 11:30 Uhr Kostenfrei für Verbands-

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Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen am besten nur noch digital!

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Arbeitgeber folgende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermitteln: • Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) • Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts gemäß § 312a SGB III (EU-Arbeitsbescheinigung) • Nebeneinkommensbescheinigung gemäß § 313 SGB III Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden. Sie ist unabhängig von der Größe oder der Branche eines Unternehmens. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bis zu diesem Stichtag beendet wurden, kann ein Arbeitgeber ebenfalls BEA nutzen. Aktuell beträgt die Nutzung von

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