
Geldwäsche: Registrierungspflicht ab 1. Januar 2024
Noch in diesem Dezember müssen sich betroffene Handwerker im Meldeportal „goAML“ zur Geldwäscheprävention eintragen. Die Pflicht zur Registrierung besteht ab 1. Januar 2024. Davon betroffen können auch Handwerksunternehmen sein, wenn sie zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind. Wenn Handwerksbetriebe zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind, müssen sie in Bezug auf ihre Auftraggeber besondere Sorgfaltspflichten beachten. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks hin (ZDH). Bei Verdacht auf Geldwäsche sollten Handwerker dann eine Meldung im elektronischen Meldeportal „goAML“ abgeben. Diese Meldung sei nur möglich, wenn sich das Handwerksunternehmen vorher selbst dort registriert hat. Bisher war diese Meldung nicht vorgeschrieben. Nun wird sie ab 1. Januar