Minderjährige Azubis: Was Sie als Ausbilder zum Jugendarbeitsschutzgesetz wissen müssen
Mitarbeiter unter 18 Jahren gelten im Arbeitsschutzrecht als besonders schutzwürdige Personengruppen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) soll minderjährige Azubis aber auch andere noch nicht volljährige Mitarbeiter vor Überforderung und auch Selbstüberschätzung schützen. Die Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen gelten nicht nur für denjenigen, der den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat. Jeder Vorgesetzte, der einem jugendlichen Mitarbeiter Aufgaben zuteilt, sollte um die dafür zulässigen Rahmenbedingungen wissen. Um ein Missverständnis vorab zu klären: Es heißt Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und nicht Ausbildungsschutzgesetz. Die Vorgaben gelten daher auch für den Schutz aller Mitarbeiter unter 18, die keine Auszubildenden sind. Die meisten Vorschriften, etwa zu Arbeitszeiten, gelten anderseits nicht für