Aktuell

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Meisterprämie: Bereits über 2 Millionen Euro ausbezahlt

Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk können in Baden–Württemberg seit Januar 2020 eine Prämie von 1.500 Euro für ihren erfolgreichen Prüfungsabschluss beantragen. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der abgelegten Prüfung in Baden-Württemberg liegen. DieMeisterprämie im Handwerk kann bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. 2023 durften sich 313 Meister/-innen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe über die Prämie von je 1.500 Euro freuen. Insgesamt zahlte die Kammer im vergangenen Jahr 469.500 Euro aus. Seit Beginn der Auszahlung im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.349 Meisterprämien ausgezahlt mit einer Fördersumme in Höhe von 2.023.500 Euro. Für Handwerkskammerpräsident Joachim Wohlfeil

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Digitalisierungs-Check: Wie digital ist mein Betrieb?

Finden Sie im Digitalisierungs-Check vom Mittelstand Digital-Zentrum Handwerk heraus, wie digital Ihr Betrieb bereits aufgestellt ist und lassen Sie sich bei der digitalen Weiterentwicklung unterstützen. Idealerweise wird der Check mit Beratern aus Kammern, Innungen oder Verbänden durchgeführt. Link zum Check: https://bedarfsanalyse-handwerk.de/  

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Erfolgreicher Zimmerernachwuchs

Insgesamt 18 Auszubildende des Zimmerhandwerks der Region Pforzheim-Enzkreis standen unlängst zur Sommer-Gesellenprüfung an. Diese fand wie üblich in den Werkstatträumen der Alfons-Kern-Berufsschule Pforzheim statt unter der Leitung des Prüfungsausschussvorsitzenden Kim Roßmanith (Bild 1. von links) und des Technischen Lehrers und Zimmerermeisters Frank Goutier.Am Ende hatten 15 Auszubildende das Lehrziel erreicht. Drei Auszubildende müssen die Prüfung nochmals wiederholen. Absolute Überfliegerin im praktischen Teil (Gesellenstück) ist Mia-Paulin Korov (4. von links) von der Zimmerei Johannes Jaufmann in Mühlacker. Mit 99,33 von insgesamt möglichen 100 Punkten lieferte zum wiederholten Mal eine junge Frau das Topergebnis bei einer Gesellenprüfung im Zimmerhandwerk ab. Dicht gefolgt

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FAQ zur Mautpflicht ab 01.07.2024 – Das sollten Sie wissen!

Wer ist von der Erweiterung der Maut betroffen?• Von der Erweiterung der LKW-Maut sind alle Fahrzeuge betroffen, deren technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) größer 3,50 t und kleiner 7,50 t ist und die zum Güterkraftverkehr eingesetzt werden können. Ändert sich dadurch auch etwas bei Fahrzeugen ab 7,50 t tzGm?• Nein, für diese Fahrzeuge gibt es zum 1. Juli 2024 keine Änderungen. Die neuen Regelungen betreffen nur die Fahrzeuge größer 3,50 t und kleiner 7,50 t tzGm. Wo gilt die LKW-Maut?• Die LKW-Maut fällt auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen (auch innerorts) an. Alle anderen Straßen sind mautfrei. Was gilt bei Nutzung eines Anhängers?•

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Hinweise zur E-Rechnung

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland Pflicht. Was aus Steuersicht bei Ausstellung und Empfang von E-Rechnungen zu beachten ist Für mehr Infos hier klicken Quelle: DHZ Deutsche Handwerks Zeitung

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17. Politisches Saueressen

Bereits zum 17. Mal fand in diesem Jahr das Politische Saueressen der Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis statt. Austragungsort war hierbei wieder das Ausbildungszentrum der lokalen Bau-Innung in der Westlichen 81. In diesem Jahr hat man sich seitens der Kreishandwererkschaft darauf beschränkt, lediglich die Abgeordneten der Region aus Land und Bund einzuladen. Für die kommunalen Themen wird man dann im Spätjahr wieder alle Fraktionsvorsitzenden aus Stadt- und Kreisrat zur sog. „Lokalrunde“ einladen. Somit verblieb deutlich mehr Zeit für wichtige Bundes- und Landesthemen, wie z. B. Ist die Rente noch sicher? Arbeiten bis 70? Wohnungsbau in der Krise – warum das denn? 400.000 neue

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