Neue Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte
Neue Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte Das Innenministerium hat in einem Schreiben vom 21.05.2024 an die Regierungspräsidien mitgeteilt, dass die Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich befristet erhöht werden. Die Erhöhung der Wertgrenzen gilt befristet bis zum 31.12.2026. Für die im Handwerk besonders relevanten Bauvergaben gelten ab sofort (abweichend von § 3a VOB/A in Verbindung mit Nummer 2.1.1 VergabeVwV) folgende Wertgrenzen: • Direktaufträge: bis zu 10.000 Euro• Freihändige Vergaben: bis zu 100.000 Euro• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 1.000.000 Euro Die weiteren Wertgrenzen finden Sie in der aktualisierten Übersicht auf der Homepage des BWHT Die Erhöhung