Pflicht zur E-Rechnung kommt ab 01.01.2025
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde beschlossen, dass die Pflicht zur E-Rechnung kommt. Betroffen sind alle Handwerksbetriebe, die mit gewerblichen Auftragnehmern und gewerblichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Die Einführung der E-Rechnung führt zwar zu größeren organisatorischen und technischen Umstellungen in Unternehmen, stellt aber auch einen wichtigen Schritt zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen dar. Pflicht im B2B-Bereich Ab 01.01.2025 müssen Betriebe in der Lage sein, elektronische Rechnungen (im Format „XRechnung“ und „ZUGFeRD“) von anderen Unternehmen zu empfangen. Ab 01.01.2027 müssen Betriebe, mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro, in der Lage sein, elektronische Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger zu versenden. Ab 01.01.2028 müssen