
Tachographenpflicht 2024/2025
Neue Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr: Betriebe sollten ihre Tachographen überprüfen. Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen, müssen wichtige Änderungen bei der Nutzung von Tachographen beachten. Nach Vorgaben der EU-Verordnung 165/2014 stehen bis Ende 2024 und Mitte 2025 verpflichtende Nachrüstungen an. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, die mit analogen oder älteren digitalen Tachographen ausgestattet sind, auf „intelligente“ Fahrtenschreiber der zweiten Generation umgerüstet werden. Für Fahrzeuge mit bereits eingebauten intelligenten Tachographen der ersten Generation gilt eine verlängerte Frist bis zum 18. August 2025. Ab dem 1. Juli 2026 erweitert sich