
Gesetz für das schnellere Bauen beschlossen
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 13.03.2025 das Gesetz für das schnellere Bauen beschlossen. Es soll noch im Sommer, voraussichtlich am 01. Juli, in Kraft treten. Zentraler Bestandteil ist eine Novellierung der Landesbauordnung. Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen vor, die das Bauverfahren beschleunigen und durch Abbau von Standards kostengünstiger machen sollen. Zentrale Änderungen sind u. a.: Eine für Meisterinnen und Meister des Zimmerer-, Maurer- und Betonbauerhandwerks bedeutende Änderung ist die Erweiterung der sog. „kleinen Bauvorlageberechtigung“. Das Recht, bestimmte kleinere Bauvorhaben selbstständig zu planen und einzureichen, gilt künftig bis Gebäudeklasse 3 für freistehende/ einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude mit nicht mehr als