
Land passt Quarantäne- und Isolationsregeln an
Ab Dienstag, 3. Mai 2022 ändert Baden-Württemberg seine Isolations- und Quarantäneregeln im Land und es tritt die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung in Kraft. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig. Weiterhin Isolationspflicht nach positivem Testergebnis Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten