Aktuell

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Azubis ansprechen über Social Media: Lea und Marta zeigen, wie´s geht

Next Level Handwerk ist ein spannendes Projekt unter der Schirmherrschaft der Aktion Modernes Handwerk e.V. (AMH). Als Service der Kreishandwerkerschaften bietet es den angeschlossenen Innungsbetrieben konkrete Unterstützung bei den so wichtigen Themen Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung. Inhaltlich begleitet wird das Projekt vom Institut für Betriebsführung im Handwerk (itb). Aktuell liegt ein besonderer Fokus bei Next Level Handwerk auf der richtigen Ansprache Jugendlicher über Social Media. Wie kann man dort als Handwerksbetrieb junge Menschen erreichen und ihr Interesse an einer handwerklichen Ausbildung wecken? Fragen, die am besten die Jugendlichen selbst beantworten. Und so haben Marta (19) und Lea (19), zwei junge Frauen

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Handwerk vermisst fachliche Kompetenz und klare Rahmenbedingungen

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Zeit, zu machen“, zu welchem der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Handwerksorganisationen und Betriebe animierte, hat die Kreishandwerkerschaft nicht zu Streikationen oder kurzzeitigen Arbeitsniederlegungen aufgerufen, sonderen das Gespräch mit der Presse gesucht.  „Hiermit erreichen wir ein weitaus größere Aufmerksamkeit, als wenn unsere Betriebe an einem Freitagmorgen um 11 Uhr für 10 Minuten die Arbeit niederlegen“, so Kreishandwerksmeister Frank Herrmann bei seiner Begrüßung zur eigens einberufenen Pressekonferenz. Zusammen mit seinem Stellvertreter Joachim Butz und KH-Geschäftsführer Matthias Morlock machte man deutlich, wo beim Handwerk momentan der Schuh drückt bzw. was zu der derzeit allgemein zu verspürenden Unzufriedenheit

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Webseiten zahlreicher Handwerkskammern derzeit nicht erreichbar!

Aufgrund eines „Sicherheitsvorfalls“ sind derzeit die Webseiten und Online-Services zahlreicher Handwerkskammern in Deutschland lahmgelegt. Die Online-Dienste zahlreicher Handwerkskammern in Deutschland sind derzeit nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar. Auch der E-Mail-Verkehr ist an einigen Standorten nur eingeschränkt nutzbar. Für mehr Informationen sowie eine Übersicht der betroffenen Handwerkskammern  <<<hier klicken>>>   Quelle: deutsche handwerks zeitung dhz online  

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Jetzt neu im Dokumentenservice: Die digitale Widerrufsbelehrung

Unser Dokumentenservice im geschlossenen Mitgleiderbereich wurde um eine weitere Webanwendung erweitert. Wie Sie wissen, ist der Abschluss einer Widerrufsbelehrung außerhalb der Geschäftsräume vorgeschrieben. Nun haben unsere Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, Widerrufsbelehrungen einfach, unkompliziert und digital zu erstellen. Alle erforderlichen Informationen können direkt vor Ort beim Kunden auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop eingegeben werden. Die Unterschrift erfolgt bequem auf dem Bildschirm, und das vollständig ausgefüllte Formular wird automatisch per E-Mail sowohl an den Auftragnehmer als auch an den Kunden versandt. Die neue Webanwendung finden Sie direkt auf der Startseite unseres Dokumentenservices unter „Digitale Widerrufsbelehrung“.  

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Handwerkerforum 2024 – Jetzt anmelden!

Handwerk hat Zukunft. Zukunft braucht Handwerk. Egal, ob man jetzt vom Fachkräftemangel oder einem Mehrbedarf an Fachkräften redet. Beides steht für dieselbe Tatsache. Nämlich, dass es zu wenig Menschen in unserem Land gibt, die sich für eine Ausbildung im Handwerk interessieren bzw. hierfür geeignet sind. Und das hat Auswirkungen auf unser aller Leben. Denn ohne Handwerk wird das nichts mit der Energiewende und dem Klimaschutz. Aber auch die Lebensmittelversorgung im ländlichen Raum wird zunehmend zum Problem. Schnell mal einen Handwerker finden, wenn die Heizung streikt, die Gefriertruhe kein Strom hat, das Dach undicht oder die Abflussleitung verstopft sind… Ausgebildete Fachkräfte

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IKKclassic informiert: Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 01.01.2024

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Oktober 2022 bei 12 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Die Bundesregierung hatte ihn einmalig per Gesetz erhöht und damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Mindestlohn wird in der Regel auf Vorschlag der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre neu festgelegt. Die nun von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro wurde vom Bundeskabinett mit der „Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen. Für wen gilt der Mindestlohn nicht? Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Es gibt allerdings Ausnahmen: Er gilt

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